Hochwasserschutz Großache in Kössen
Ein Film aus dem Jahr 2016
Wasser ist eine der elementarsten und gewaltigsten Naturgewalten, die innerhalb kürzester Zeit ganze Lebensgrundlagen vernichten kann. Deshalb hat man bereits vor über 120 Jahren begonnen, die Großache und viele Gewässer in den Tallagen genossenschaftlich zu bändigen. Seit vielen Jahren entwickeln wir diese Systeme nach ökologischen Gesichtspunkten stetig weiter und betreuen sie mit großer Sorgfalt. Oft konnten dadurch größere Schäden verhindert werden. Dennoch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit – wir dürfen daher nie aufhören, besser zu werden. Nur durch Laufende Instandhaltung und stetige Verbesserungen kann der Hochwasserschutz dauerhaft gewährleistet bleiben. Um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können, ist die Genossenschaft auf jeden Beitrag angewiesen. Ich bitte Sie daher um pünktliche Zahlung und eine positive Grundeinstellung für unseren gemeinsamen Hochwasserschutz!
Im Folgenden möchte ich gerne einige Fragen beantworten, die immer wieder auftreten können. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, helfe ich Ihnen gerne weiter. Eine E-Mail ist der einfachste Weg zur Kontaktaufnahme, aber natürlich können Sie mich auch anrufen oder klassisch per Brief erreichen.
Warum habe ich bisher noch nie eine Beitragsvorschreibung erhalten?
Wie berechnet sich mein Genossenschaftsbeitrag?
Jede überbautet Fläche wird mit dem gleichen m²-Satz berechnet (Ausnahme: ÖBB und Landesstraßenverwaltung, jeweils 3 % vom Voranschlag). Unbebaute Flächen sind komplett beitragsfrei. Der Voranschlag (-6 %) wird auf alle Genossenschaftsmitglieder entsprechend der überbauten Flächen aufgeteilt.
Woher weiß ich, für welche Grundstücke ich bezahle?
Um volle Transparenz zu gewährleisten, werden alle Ihnen zugeordneten Grundstücke einzeln in Ihrer Beitragsvorschreibung aufgeführt. So können Sie genau nachvollziehen, wie sich Ihr Gesamtbeitrag zusammensetzt.
Was tun bei Unstimmigkeiten?
Sollten die aufgeführten Grundstücke oder Flächen nicht mit Ihrem aktuellen Stand übereinstimmen (z. B. durch Teilverkauf oder Zusammenlegung), gehen Sie bitte wie folgt vor:
Unter dem Menüpunkt FAQ werden laufend Ihre Fragen/Antworten zu Ihrer Information aktualisiert.
Michael Jöchl
Sachwalter
Kössen, 13.04.2026
Das Landesverwaltungsgericht hat hinsichtlich der Beschwerde betreffend die Durchführung der Ausschusswahl in einer Zwangsgenossenschaft mittels Stimmabgabe in den Gemeindeämtern, wie folgt entschieden:
„Die von der Mitgliederversammlung der „Großachen-Genossenschaft“ […] im Zeitraum vom 12. bis 16.10. 2025 durch Stimmabgabe in den Gemeindeämtern gefassten Beschlüsse […] sind ungültig.“
Die rund 2.400 Mitglieder der Großachen-Genossenschaft wurden vom damaligen Sachwalter schriftlich eingeladen, den Ausschuss mittels Stimmabgabe im jeweiligen Gemeindeamt zu wählen. Gleichzeitig wurde über zwei Satzungsänderungen abgestimmt. Diese Delegierungen wurden in der Einladung und in der Kundmachung jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Nach Auffassung des Landesverwaltungsgerichts hätten die Genossenschaftsmitglieder jedoch persönlich informiert werden müssen, dass im Zuge der Ausschusswahl 2020 zugleich über zwei als „Satzungsänderung“ bezeichneten Beschlussgegenstände abzustimmen war.
Aufgrund dieses Formalfehlers bei der Einladung wurden somit die beschlossenen Änderungen der Satzung und damit auch die Übertragung von Aufgaben der Mitgliederversammlung an den Ausschuss als nicht rechtmäßig erkannt. Dies hat zur Konsequenz, dass die Gremien der Großachen-Genossenschaft de facto nicht mehr handlungsfähig sind. Deshalb wird seitens der Aufsichtsbehörde als Sachwalter der bisherige Geschäftsführer Michael Jöchl bestellt.
Ein Sachwalter handelt im Auftrag der Behörde und übernimmt Aufgaben der bisherigen Organe der Genossenschaft.
Es muss gewährleistet bleiben, dass die erforderlichen Maßnahmen und Instandhaltungen auch weiterhin in der gewohnten Qualität durchgeführt werden. Damit auch in Zukunft der Hochwasserschutz sichergestellt werden kann, braucht es ein tragfähiges und vor allem nachhaltiges Modell.
Aktuell können noch nicht alle wahrscheinlich auftauchenden Fragen beantwortet werden. Wir werden alle offenen Fragen klären und die notwendigen Informationen laufend bereitstellen.
Die Bildung dieser Wassergenossenschaft dient zur Regulierung der Großache (Durchführung und Beschaffung der Interessensbeiträge). Eingeteilt in Kataster sind alle Grundbesitzer entlang der Großache in den Gemeinden Oberndorf, St. Johann in Tirol, Kirchdorf und Kössen Mitglieder dieser Genossenschaft.
Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Großachen-Genossenschaft. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Ortsstelle Kössen.
Viel Spaß beim Blättern auf unserer Website und wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Beste Grüße aus Kössen.

Mit Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol vom 5. Dezember 1902 wird das Gesetz betreffend die Regulierung der Großache St. Johann-Kirchdorf-Kössen samt Nebenflüssen kundgemacht. In der Folge kommt es im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16. September 1905 zur Veröffentlichung der Statuten der Großachengenossenschaft, in denen u.a. ausgeführt ist:

Auf dem Foto mit der Mappe (Übersichtsplan Großachregulierung – Datum leider nicht lesbar) dürfte es sich um den zweiten Ausschuss der Großachengenossenschaft um das Jahr 1908 handeln.
In den „Innsbrucker Nachrichten“ vom 05.12.1914 wird über die „Neuwahl des Großach-Genossenschaftsausschusses“ auszugsweise wie folgt berichtet:
Am 25., 26. und 27. Nov. (1914) fand die Neuwahl des Großach-Genossenschaftsausschusses für die Gemeinden St. Johann i.T., Kirchdorf und Kössen statt (Anmerkung: Die Gemeinde Oberndorf gehörte damals noch zu St. Johann i.T. und wurde erst 1927 selbständige Gemeinde). Aus der Neuwahl gingen mit Stimmenmehrheit als gewählt hervor:
St. Johann in Tirol:
Georg Lichtmanegger, Foidlbauer in Oberndorf; Josef Hofinger, Landtagsabgeordneter und Kaufmann in St. Johann i.T. und Josef Waltl, Gutsbesitzer und Handelsmann in Sperten in St. Johann i.T. Als Ersatzmänner: Johann Karl, Kaufmann, und Max Klausner, Gasthofbesitzer und Handelsmann, beide in St. Johann i.T.
Kirchdorf:
Georg Aigner, Schickbauer in Erpfendorf, Michael Stöckl, Bäckermeister bei Kirchdorf; Josef Eder, Gastwirt in Furth bei Kirchdorf. Als Ersatzmänner: Josef Waltl, Gastwirt in Erpfendorf, und Urban Nothegger, Gemeindevorsteher, Handelsmann und Gastwirt zu „Habach“ bei Kirchdorf.
Kössen:
Jakob Fuchs, Gastwirt zu „Aschenau“ bei Kössen; Georg Kramer, Gemeindevorsteher und Schlossermeister in Kössen; Johann Schmid, Gastwirt zur „Hütte“ in Kössen. Ersatzmänner: Michael Höllwarth, Schmiedemeister in Kössen, und Vinzenz Schuster, Schlechterbauer in Kössen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie beim Abspielen dieser YouTube-Videos auf Server von Google weitergeleitet werden. Informieren Sie Sich dazu auch über unsere Datenschutzerklärung.
An dieser Stelle finden Sie in Kürze das neue Berechnungsmodel.
Weitere Informationen folgen …
Kössen:
Oberndorf:
St. Johann in Tirol:
Kirchdorf:
Bürgermeister:
an Schlichtungsstelle: